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Art. 93 · Der Gemeinderat erhebt für die Behandlung von Bau- und Vorentscheidgesuchen, …
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 29 · Original-PDF
1 Der Gemeinderat erhebt für die Behandlung von Bau- und Vorentscheidgesuchen, die Baukontrolle sowie den Entscheid über Einsprachen Gebühren.
2 Er erlässt hiefür eine Gebührenordnung.
VII. Schlussbestimmungen
Strafbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.