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Art. 9 · b) Verfahren

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 2 · Original-PDF

1 Der Richtplan wird vom Gemeinderat erlassen.

2 Der Richtplanentwurf ist während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Die Auflage wird im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise bekannt gemacht.

3 Während der Auflagefrist kann sich dazu jedermann schriftlich beim Gemeinderat äussern. Der Gemeinderat hat zu den nicht berücksichtigten Einwendungen gesamthaft Stellung zu nehmen.

4 Der Richtplan bedarf zu seiner Verbindlichkeit der Genehmigung des Regierungsrates. Gemeinde Oberiberg. Baureglement. 3

c)Wirkungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.