← BZO Oberiberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 10 · c) Wirkungen

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 3 · Original-PDF

1 Der Richtplan ist für alle Behörden und Versorgungswerke in der Gemeinde verbindlich.

2 Er kann von jedermann eingesehen werden.

3 Bei erheblich geänderten Verhältnissen oder neuen Aufgaben ist der Richtplan anzupassen.

Nutzungspläne

a)Zonenplan

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.