Art. 70 · Zone „Fuederegg
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 20 · Original-PDF
/ Club“ (Fu/Cl) 1 Innerhalb der im Zonenplan bezeichneten Gebiete sind dem Fremdenverkehr dienende Bauten und Anlagen, vorab solche, die den touristischen Wohnbedarf (Wohn- und Clubhäuser etc.) abdecken und eine nicht störende Nutzung aufweisen, gestattet. Der Betrieb eines Restaurants wird ebenfalls dieser Nutzweise zugerechnet.
2 Es sind Bauten mit folgenden Überbauungsmassen zugelassen.
a)Teilzone „Fuederegg“ (Fu)
–Vollgeschosszahl : 3
–Gebäudehöhe : 10,0 m
–Gebäudelänge : 30,0 m
–Firsthöhe : 15,0 m
b)Teilzone „Club“ (Cl)
–Vollgeschosszahl : 2
–Gebäudehöhe : 7,0 m
–Gebäudelänge : 25,0 m
–Firsthöhe : 12,0 m Gemeinde Oberiberg. Baureglement. 21
B. Landwirtschaftszone
Landwirtschaftszone (LwZ)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.