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Art. 70 · Zone „Fuederegg

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 20 · Original-PDF

/ Club“ (Fu/Cl) 1 Innerhalb der im Zonenplan bezeichneten Gebiete sind dem Fremdenverkehr dienende Bauten und Anlagen, vorab solche, die den touristischen Wohnbedarf (Wohn- und Clubhäuser etc.) abdecken und eine nicht störende Nutzung aufweisen, gestattet. Der Betrieb eines Restaurants wird ebenfalls dieser Nutzweise zugerechnet.

2 Es sind Bauten mit folgenden Überbauungsmassen zugelassen.

a)Teilzone „Fuederegg“ (Fu)

–Vollgeschosszahl : 3

–Gebäudehöhe : 10,0 m

–Gebäudelänge : 30,0 m

–Firsthöhe : 15,0 m

b)Teilzone „Club“ (Cl)

–Vollgeschosszahl : 2

–Gebäudehöhe : 7,0 m

–Gebäudelänge : 25,0 m

–Firsthöhe : 12,0 m Gemeinde Oberiberg. Baureglement. 21

B. Landwirtschaftszone

Landwirtschaftszone (LwZ)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.