← BZO Oberiberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 41 · Öffentliche Einrichtungen auf Privatboden

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 10 · Original-PDF

Der Gemeinderat kann auf privatem Grund Verkehrszeichen, Schilder, Einrichtungen für die Strassenbeleuchtung, Hydranten usw. anbringen. Begründete Wünsche der Grundeigentümer sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Gemeinde Oberiberg. Baureglement. 11

F. Stellung und Dimension der Bauten

Geschosszahl

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.