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Art. 40 · Benennung der Strassen

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 10 · Original-PDF

Die Benennung der Strassen und Plätze sowie die Nummerierung der Gebäude ist Sache des Gemeinderates.

Öffentliche Einrichtungen auf Privatboden

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.