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Art. 40 · Benennung der Strassen
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 10 · Original-PDF
Die Benennung der Strassen und Plätze sowie die Nummerierung der Gebäude ist Sache des Gemeinderates.
Öffentliche Einrichtungen auf Privatboden
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.