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Art. 39 · Dachrinnen, Ablaufrohre, Schneefänger
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 10 · Original-PDF
Bauten im Bereiche von Strassen, Trottoirs und Wegen sind mit Dachrinnen und Ablaufrohren zu versehen. Auf Schrägdächern sind überdies Schneefänger anzubringen.
Benennung der Strassen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.