← BZO Oberiberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 39 · Dachrinnen, Ablaufrohre, Schneefänger

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 10 · Original-PDF

Bauten im Bereiche von Strassen, Trottoirs und Wegen sind mit Dachrinnen und Ablaufrohren zu versehen. Auf Schrägdächern sind überdies Schneefänger anzubringen.

Benennung der Strassen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.