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Art. 12 · Nutzweise
BZO Niederglatt · S. 8 · Original-PDF
Es sind Wohnnutzungen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
B Wohnzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.