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Art. 10 · Umgebungsgestaltung

BZO Niederglatt · S. 8 · Original-PDF

1Die Erscheinung der Umgebung ist als Ganzes in ihrem herkömmlichen Charakter zu erhalten respektive (bei Neubauten) nachzubilden (Chaussierung, Pflästerung, Bäume, Gärten, Mauern und Einfriedungen) und besonders gut zu gestalten.

2Bei der Gestaltung des Umschwungs sind Vorgärten und Bäume weitmöglichst zu erhalten.

3Höhenlage und Terraingestaltung dürfen keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem massgebenden Terrain bewirken.

4Fahrzeugabstellplätze und Garagen sind unauffällig einzugliedern. Zufahrten dürfen keine übermässigen Terraineinschnitte aufweisen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.