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Art. 52 · Grünflächenziffer

BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 27 · Original-PDF

1Die Übertragung der Grünflächenziffer zwischen benachbarten Grundstücken ist möglich, sofern das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild nicht übermässig Grünflächenziffer beeinträchtigt wird. 2Die Übertragung ist im Grundbuch anzumerken.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.