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Art. 29 · Zentrumszone
BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 17 · Original-PDF
1Die Zentrumszone Z5 dient der baulichen Erneuerung, Entwicklung und Verdichtung des modernen Ortskerns. Zentrumszone 2Zulässig sind mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, Restaurants, öffentliche Bauten und Anlagen, Wohnungen und Verkaufsgeschäfte bis maximal 3'000 m2 Nettoladenfläche. 3In der Regel gilt die geschlossene Bauweise.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.