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Art. 33 · Normativer Inhalt

BZO Baureglement Neuenegg · S. 37 · Original-PDF

33 Normativer Inhalt Hinweise

5Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:

a.Auf ein einheitliches Erscheinungsbild ist Wert zu Gestaltungsgrundsätze legen. Stellung der Bauten, Dachgestaltung, Farbgebung und Materialwahl sind aufeinander abzustimmen und passen sich in das Siedlungs- und Landschaftsbild ein.

b.Einheitliche Dachgestaltung mit Flachdächern oder flachgeneigten Pultdächern bis max. 6° a.T.

c.Die Fristlinie muss bei flachgeneigten Pultdächern Ost-West orientiert sein.

d.Auf Flachdächern kann ein Attikageschoss errichtet werden. Das Attikageschoss muss von der nach Süden orientierten Längsfassade mindestens um 2.0m gegenüber der Fassade des darunter liegenden Vollgeschosses zurückversetzt sein.

e.Auf eine rücksichtsvolle Gestaltung der Übergänge zwischen der neuen Siedlung und der offenen Landschaft ist zu achten.

6Folgende Bestimmungen sind bei der Terraingestaltung zu beachten.

a.Aufschüttungen und Abgrabungen sind auf das notwendige Minimum Terraingestaltung zu beschränken.

b.Terrassierungen und Stützmauern dürfen eine Höhe von 1.5 m nicht überschreiten. Die sichtbaren Teile der Stützmauern sind in Ortbeton oder in Naturstein (aus dem Alpenraum) auszuführen.

7Die Überbauung Neuhus befindet sich teilweise in einem Gefahrengebiet. Um der Gefahr von Hangrutschungen vorzubeugen und das Risiko möglicher Schäden zu minimieren, müssen innerhalb des bezeichneten Gefahrengebietes die Bauten und technischen Anlagen mit baulichen Mass-nahmen gesichert werden. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sowie bei der Ausführung von Geländeanschnitten ist ein Geotechniker beizuziehen. Naturgefahren

8Es gelten die Vorschriften der ES II. Lärmempfindlichkeitsstufe Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.