Art. 34 · Normativer Inhalt
BZO Baureglement Neuenegg · S. 38 · Original-PDF
34 Normativer Inhalt Hinweise Art. 26
1Für die Zone mit Planungspflicht ZPP 13 gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP 13 «Sunnhalde West»
2Die ZPP 13 bezweckt
a.die Schaffung einer verdichteten Terrassenhaus-Überbauung mit hoPlanungszweck her Wohnqualität.
b.die Sicherstellung einer optimalen Eingliederung in die empfindliche Südhanglage.
c.die Sicherstellung einer flächensparenden, rationellen Erschliessung sowie einer qualitätsvollen Umgebungs- und Aussenraumgestaltung.
d.die Sicherstellung der öffentlichen Fusswegverbindung Sonnhalde - Flüestrasse.
3Wohnen im Sinne der Wohnzonen W gemäss Art. 4 BR. Art der Nutzung
4Das Mass der Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen zur Wohnzone W2 gemäss Art. 5 BR. Zusätzlich gelten folgende Bestimmungen:
–maximal 4 bewohnte Terrassenstufen.
–kA: 5m, gA: 10m, FH tr: 7.5 m, Gebäudebreite (hangparallel, s. Art.
23BauV): 50.0 m, Gebäudelänge (Falllinie, s. Art. 23 BauV): 35.0 m.
–Gebäudestaffelung in der Falllinie: Rücksprung min. 3m.
–GFZo: max. 0.65. Mass der Nutzung
GFZo = Geschossflächenziffer oberirdisch
5Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:
a.Bei der Gestaltung ist eine einheitliche Architektursprache (FarbGestaltungsgrundsätze gebung, Materialwahl) anzustreben.
b.Sorgfältige Einpassung der Neubauten in die Hanglage: Terrainveränderungen sind auf ein Minimum zu beschränken; seitlich dürfen nicht mehr als 2 Vollgeschosse über dem gewachsenen Terrain liegen.
c.Die Parkplätze der BewohnerInnen sind in einer Einstellhalle anzuordnen.
d.Bei der Aussenraumgestaltung ist auf einen rücksichtsvollen Übergang in die umgebende Landschaft (Wald, Siedlungsrand) zu achten. Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.