← BZO Muri bei Bern · Inhaltsverzeichnis

Art. 47 · Geschosse

BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 28 · Original-PDF

ZPP «Unterer Schlossgutweg»

ZPP «Bellevue»

1Die Zone mit Planungspflicht «Unterer Schlossgutweg» bezweckt

–die Freihaltung der Südseite des Schlossgutweges durch Umlegung der Nutzung;

–die Wahrung eines möglichst wenig beeinträchtigten Umraumes des Schlossgutes mit entsprechender Begrünung;

–die Schaffung einer aufgelockerten, individuellen Wohnbauweise;

–die zweckmässige Gestaltung des Übergangsbereiches von Bauzone zu Landwirtschaftszone;

–die Weiterführung des Ortsrandes unter Rücksichtnahme auf die Umgebung des Schlosses.

2Die Art der Nutzung richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen der Zone WL. Das maximale Nutzungsmass beträgt 4’650 m2 GFo. G13

3Die exponierte Lage des Gebietes verlangt eine gute Einpassung ins Orts- und Landschaftsbild. Namentlich sind durchgehende Stützmauern und Garagen nicht zugelassen. Die Böschungen sind natürlich und durchgrünt zu gestalten. Die Farbgebung der Bauten hat auf jene des Schlosses Rücksicht zu nehmen.

4Es gelten die Bestimmungen für die Empfindlichkeitsstufe II (Art. 43 LSV).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.