Art. 48 · Bauten mit geneigten Dächern; Dachausbau
BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 28 · Original-PDF
1Die Zone mit Planungspflicht «Bellevue» bezweckt
–die Sicherung des Baumbestandes (inkl. grosse Eiche) auf Parzelle 406;
–die Konzentration der Wohnbauten auf Parzelle 637 und den östlichen Bereich der Parzelle 406;
–die Verkehrserschliessung ab Vorackerweg;
–die Integration der Bauten in die Hanglage.
2Das Mass der Nutzung richtet sich vorab nach den landschaftlichen Randbedingungen In der zweigeschossigen Wohnzone beträgt das maximale Nutzungsmass 1’700 m2 GFo. Bauten dürfen höchstens bis 27 m an die mit der Parzelle 467 gemeinsame Grenze heranreichen. Terrainveränderungen und Abgrabungen dürfen höchstens bis 7 m an die bestehende grosse Eiche gestattet werden. G13
3Es gelten die Bestimmungen für die Empfindlichkeitsstufe II (Art. 43 LSV).
G13 Fassung vom 9. Februar 2020 28
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.