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Art. 13 · Bauten und Anlagen auf Bahnareal

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 17 · Original-PDF

1Dort wo Bahnareal mit einer Zone überlagert ist, dürfen bahnbetriebsfremde Bauten und Anlagen nach den Bestimmungen der überlagernden Zone erstellt werden.

2Im Übrigen sind auf dem Bahnareal nur bahnbetriebsnotwendige Bauten zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.