Art. 14 · Übergangsnutzungen
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 17 · Original-PDF
1Für zonenfremde Nutzungen im Baugebiet kann die zuständige Gemeindebehörde eine Übergangsnutzung für maximal fünf Jahre bewilligen.
14Genehmigungsverfügung AGR vom 28.08.2012 15 vgl. Art. 79 BauG 16 vgl. Art. 85 BauG Einwohnergemeinde Münsingen 18 Baureglement (GBR)
2Es müssen dazu mindestens folgende Bedingungen erfüllt sein:
–die Nutzung und das Bauprojekt müssen auf maximal fünf Jahre ausgelegt sein;
–der Rückbau muss einfach erfolgen können und muss in Form eines Vertrags zwischen Gemeinde und den Bewilligungsnehmenden sowie mittels einer Erfüllungsgarantie finanziell sichergestellt sein;
–bezüglich Immissionen sind die Vorschriften der Zone einzuhalten;
–bei Wohnungen müssen die wohnhygienischen Voraussetzungen erfüllt sein.
3Die Gültigkeit der Übergangsnutzung kann durch die zuständige Gemeindebehörde um längstens zwei Jahre auf sieben Jahre verlängert werden. Vertrag und Sicherstellung nach Abs. 2 müssen entsprechend verlängert werden. 2.5 Nutzungszonen im Nichtbaugebiet
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.