← BZO Münsingen · Inhaltsverzeichnis
Art. 11 · Grünzonen
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 17 · Original-PDF
1Die Grünzonen sind Freihaltezonen15, die naturnah zu gestalten sind.
2Bestehende zonenwidrige überirdische Bauten dürfen nur unterhalten werden.
3In den Grünzonen gilt die Empfindlichkeitsstufe II nach LSV.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.