Art. 31 · In dieser Zone dürfen nur die für eine Autobahnraststätte erforderlichen Bauten
BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 18
1 In dieser Zone dürfen nur die für eine Autobahnraststätte erforderlichen Bauten und Anlagen, insbesondere Restaurant, Shop, Tankstelle und Parkplätze, errichtet werden. 2 Bauten und Räume zur Beherbergung von Gästen sind untersagt. Nordöstlich der Autobahn dürfen keine Hochbauten erstellt werden. 3 Sämtliche Bauten sind unter möglichster Schonung des Baumbestandes unaufdringlich in die Landschaft einzufügen. 4 Bestehende Bauten dürfen für die in Abs. 1 umschriebenen Zwecke der Raststätte um- und ausgebaut und durch Neubauten ersetzt werden.
Rebsiedlungszone
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