← BZO Maienfeld · Inhaltsverzeichnis

Art. 31 · In dieser Zone dürfen nur die für eine Autobahnraststätte erforderlichen Bauten

BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 18

1 In dieser Zone dürfen nur die für eine Autobahnraststätte erforderlichen Bauten und Anlagen, insbesondere Restaurant, Shop, Tankstelle und Parkplätze, errichtet werden. 2 Bauten und Räume zur Beherbergung von Gästen sind untersagt. Nordöstlich der Autobahn dürfen keine Hochbauten erstellt werden. 3 Sämtliche Bauten sind unter möglichster Schonung des Baumbestandes unaufdringlich in die Landschaft einzufügen. 4 Bestehende Bauten dürfen für die in Abs. 1 umschriebenen Zwecke der Raststätte um- und ausgebaut und durch Neubauten ersetzt werden.

Rebsiedlungszone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.