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Art. 30 · Zonen für besondere bauliche Nutzung

BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 18

1 Die Kiesaufbereitungs- und Lagerzone dient der geordneten Aufbereitung und Lagerung von Kies und Sand, Baumaterialien sowie Baugeräten. Die Erstellung einer Betonaufbereitungsanlage, von Anlagen für die Verarbeitung von Kies und Sand sowie das Parkieren von betriebsnotwendigen Fahrzeugen ist erlaubt. 2 Überdachungen zum Schutz des Lagergutes sind gestattet.

Zonen für besondere bauliche Nutzung Raststättezone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.