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Art. 3.8.3 · Das Bauen auf oder das Näherbauen an die Strassengrenze ist gestattet bzw. …
BZO Männedorf · S. 21 · Original-PDF
3.8.3 Das Bauen auf oder das Näherbauen an die Strassengrenze ist gestattet bzw. vorgeschrieben, wo es durch die in den Kernzonenplänen eingezeichneten Baubegrenzungslinien ermöglicht oder durch Fassadenbereiche verlangt wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.