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Art. 3.8.2 · Bezeichnen die Kernzonenpläne Fassadenbereiche, so muss zumindest eine Fassade …

BZO Männedorf · S. 21 · Original-PDF

3.8.2 Bezeichnen die Kernzonenpläne Fassadenbereiche, so muss zumindest eine Fassade der Neubauten, unbesehen der Lage und Tiefe der betroffenen Grundstücke, in den entsprechenden Bereich gestellt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.