← BZO Männedorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 3.11.4 · Es sind nur betriebseigene Reklamen in unaufdringlich wirkender Form gestattet

BZO Männedorf · S. 25 · Original-PDF

3.11.4 Es sind nur betriebseigene Reklamen in unaufdringlich wirkender Form gestattet. 3.11.4

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.