← BZO Männedorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 3.11.3 · Veränderungen am gewachsenen Boden sind auf ein Minimum zu beschränken

BZO Männedorf · S. 25 · Original-PDF

3.11.3 Veränderungen am gewachsenen Boden sind auf ein Minimum zu beschränken. Die sichtbare Gebäudehöhe darf durch Abgrabungen die maximal zulässige Gebäudehöhe nicht überschreiten. Davon ausgenommen sind Haus- und Kellerzugänge sowie Einfahrten zu Einzel-, Doppeloder Sammelgaragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.