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Art. 11.7 · Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder

BZO Männedorf · S. 49 · Original-PDF

11.7 Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseingangs genügend grosse, gut zugängliche, gemeinsame Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder vorzusehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.