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Art. 11.6.3 · Die erforderliche Anzahl Abstellplätze kann bei guter Erschliessung mit …

BZO Männedorf · S. 49 · Original-PDF

11.6.3 Die erforderliche Anzahl Abstellplätze kann bei guter Erschliessung mit öffentlichem Verkehr gemäss der kantonalen Wegleitung zur Ermittlung von Fahrzeugabstellplätzen vom Juni 1990 reduziert werden. Ein Höchstwert der Anzahl Abstellplätze wird nicht festgelegt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.