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Art. 53 · Die Bauzone ist im Zonenplan in zwei Etappen eingeteilt

BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 21

. Etappen In der ersten Etappe ist die Erschliessung ausgeführt oder abgeklärt. Die Gemeinde sorgt nach Massgabe der genehmigten Kredite für den erforderlichen Ausbau der Erschliessungsanlagen. Die Grundeigentümer haben an die Erschliessungskosten die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge zu leisten. Die Gemeinde kann für eine beschränkte Zeitdauer und gegen Verzinsung eine Vorfinanzierung durch die Bauinteressenten verlangen. In der zweiten Etappe ist die Gemeinde nicht zur Erstellung von Erschliessungsanlagen verpflichtet. Baubewilligungen können von der Erstellung eines Quartierplanes und von der Sicherstellung der Erschliessungskosten durch die Bauherrschaft abhängig gemacht werden. Die Gemeinde nimmt in der Regel die Projektierung, die Arbeitsvergebung und die Bauleitung der Erschliessungsanlagen selbst vor. Der Gemeindevorstand teilt die Gebiete der zweiten Etappe nach Bedarf in die erste Etappe um.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.