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Art. 54 · Die Gemeinde erstellt nach Massgabe der genehmigten Kredite die im Generellen …

BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 21

Erschliessungsplan vorgesehenen öffentlichen Strassen und Werkleitungen in der ersten Etappe. Bau der Erschliessungsanlagen Private Strassen, Zufahrten und Werkleitungen sind nach den Vorschriften der Gemeinde durch die Grundeigentümer zu erstellen und zu unterhalten. Die Eigentümer privater Leitungen sind verpflichtet, anderen Grundeigentümern gegen angemessene Entschädigung die Mitbenützung der Leitung zu gestatten. 000.300

–22 - Baugesetz der Gemeinde Igis

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.