← BZO Landquart · Inhaltsverzeichnis
Art. 52 · Bauten dürfen nur auf baureifen Grundstücken erstellt werden. Ein
BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 20
Grundstück gilt als baureif: Baureife
000.300
Baugesetz der Gemeinde Igis
–21 -
a)wenn eine im betreffenden Gebiet durchzuführende Baulandumlegung durch die Überbauung nicht präjudiziert wird,
b)wenn die Erschliessung des Baugrundes durch eine hinreichende Zufahrt, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserleitung und Abwasserreinigung nach den gesetzlichen Vorschriften auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes gesichert ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.