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Art. 52 · Bauten dürfen nur auf baureifen Grundstücken erstellt werden. Ein

BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 20

Grundstück gilt als baureif: Baureife

000.300

Baugesetz der Gemeinde Igis

–21 -

a)wenn eine im betreffenden Gebiet durchzuführende Baulandumlegung durch die Überbauung nicht präjudiziert wird,

b)wenn die Erschliessung des Baugrundes durch eine hinreichende Zufahrt, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserleitung und Abwasserreinigung nach den gesetzlichen Vorschriften auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes gesichert ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.