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Art. 48 · In den im Zonenplan besonders bezeichneten Gebieten ist das Fällen von Bäumen …
BZO Küsnacht · S. 31 · Original-PDF
bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird erteilt, wenn unum gängliche bauliche Massnahmen, wohnhygienische Verhältnisse oder die Erneuerung des Baumbestandes dies erfordern und angemessener Ersatz sichergestellt ist. BEWILLIGUNGSPFLICHT FÜR DAS FÄLLEN VON BÄUMEN 27
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.