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Art. 48a · In den Wohnzonen sind mindestens 2/3 der nicht überbauten Grundfläche

BZO Küsnacht · S. 32 · Original-PDF

angemessen zu begrünen und zu bepflanzen. Die überbaute Grundfläche bemisst sich gemäss § 256 PBG. GRÜNFLÄCHEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.