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Art. 47 · Zur Absicherung der Aussicht zwischen den Liegenschaften

BZO Küsnacht · S. 31 · Original-PDF

1 Zur Absicherung der Aussicht zwischen den Liegenschaften Alte Landstrasse 66 und 74 können Bauten auf ihre bisherige Höhe begrenzt, höchstens aber bis 472,0 m ü. M. zugelassen werden, und Bäume und Sträucher auf eine Höhe von 470,0 m ü. M. begrenzt werden. AUSSICHTSSCHUTZ 2 Im Aussichtsschutzbereich Schiedhaldenstrasse / Buckwiesstrasse dürfen die Gebäude- und Firsthöhen sowie Sträucher und Bäume die Höhenkoten von 493,4 m ü. M. nicht überschreiten. 3 Im Aussichtsschutzbereich Rietacher dürfen in einer Tiefe von 90,0 m die Gebäudehöhe die Kote von 622,0 m ü. M. und die Firsthöhe sowie Sträucher und Bäume die Kote von 625,0 m ü. M. nicht überschreiten. In der Tiefe der folgenden 30,0 m sind die Gebäude- und Firsthöhen sowie Sträucher und Bäume je 1,5 m tiefer anzusetzen. 4 Im Aussichtsschutzbereich Teien ist im Rahmen des Quartierplans ein freier Aussichtskorridor zu sichern.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.