← BZO Küsnacht · Inhaltsverzeichnis

Art. 10a · Sonderbauvorschriften für die Kernzone K2 Itschnach

BZO Küsnacht · S. 12 · Original-PDF

1 Der Zweck der Sonderbauvorschriften innerhalb der Kernzone K2 in

Itschnach ist, die planungsrechtlichen Grundlagen für einen Quartier-

laden zur Versorgung der Quartierbewohner mit Gütern des täglichen

Bedarfs zu schaffen. SONDERBAUVORSCHRIFTEN FÜR DIE KERNZONE K2 ITSCHNACH 2 Die Sonderbauvorschriften erlauben, den bestehenden Quartierladen

auf Kat.-Nr. 12982, Ecke Sonnenrain / Zumikerstrasse, zu erhalten bzw.

einen allfälligen Neubau zu ermöglichen. 3 Neubauten müssen den Gestaltungsanforderungen nach Art. 5 und 17

entsprechen und eine gute Dachgestaltung aufweisen. Davon ausge-

nommen ist das bestehende Gebäude. 8 4 Die Gebäudelänge darf höchstens 44,0 m und die Gebäudebreite

höchstens 22,0 m betragen. 5 Der Gebäudeabstand beträgt mindestens 7,0 m. Der Mehrlängenzuschlag

gemäss Art. 11 wird nicht angewendet. 6 Der zulässige Baubereich ist aus dem Ergänzungsplan zu diesen

Sonderbauvorschriften ersichtlich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.