Art. 10 · Grundmasse für Neubauten
BZO Küsnacht · S. 12 · Original-PDF
1 Zone
K2 K3 Vollgeschosszahl
max.
2 3 Dachgeschosszahl anrechenbar max.
1 1 Untergeschosszahl anrechenbar max.
1 1 Gebäudehöhe
max.
7,5 m 9,0 m Grundgrenzabstand
min.
3,5 m 3,5 m Gebäudelänge
max.
25,0 m 25,0 m Gebäudebreite
max.
14,0 m 14,0 m GRUNDMASSE FÜR NEUBAUTEN * *
* UG zulässig gemäss Art. 37 Abs. 1 2 Die kantonalrechtliche Abstandsverschärfung für Bauten mit
brennbaren Aussenwänden findet keine Anwendung. 3 Besondere Gebäude dürfen seitlich wie rückwärtig an die Grenze
gestellt werden, wenn sie gleichzeitig gebaut werden oder an ein
bestehendes Gebäude anlehnen oder nicht mehr als einen Drittel
der nachbarlichen Grenze beanspruchen. 4 Werden Gebäude, die den ordentlichen Abstand gegenüber schwarz
bezeichneten Gebäuden unterschreiten, wiederaufgebaut, so gilt der
bisherige Abstand.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.