← BZO Küsnacht · Inhaltsverzeichnis
Art. 11 · Mehrlängenzuschlag
BZO Küsnacht · S. 13 · Original-PDF
Misst eine Fassadenlänge mehr als 12,0 m, so ist der Grenzabstand um einen Drittel der Mehrlänge bis auf das Maximalmass von 9,0 m zu vergrös sern. Der Mehrlängenzuschlag gilt nicht in Bezug auf die Strassengrenze. MEHRLÄNGENZUSCHLAG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.