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Art. 26 · Markante Einzelbäume, Baumgruppen, Parkanlagen, erratische Blöcke

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 17 · Original-PDF

(Findlinge) 1

1Die im Zonenplan eingezeichneten markanten Einzelbäume, Baumgruppen und Parkanlagen sind geschützt.

2Verboten sind alle Massnahmen, die direkt oder indirekt den Fortbestand der geschützten Bäume gefährden. Das Zurückschneiden sowie die Beseitigung aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit, Alter, Gefährdung) bedarf der Genehmigung des Stadtrates. Der Stadtrat regelt die Ersatzpflanzung und deren Schutz.

3Die im Zonenplan eingezeichneten erratischen Blöcke sind geschützt. Sie dürfen nicht entfernt, eingedeckt oder zerkleinert werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.