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Art. 27 · Erweiterte Grünachse

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 17 · Original-PDF

1In den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten sind zusammenhängende Grünachsen vor einer Bebauung freizuhalten.

2Die Grünachsen sind in ihren Breiten flexibel, im Durchschnitt 15 m breit, mindestens aber 10 m breit. Entlang von Bächen gelten die Breiten ab Böschungsoberkante. Mit Ausnahme der Zu- und Wegfahrten sowie von Radrouten dürfen sie nicht befestigt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.