← BZO Kriens · Inhaltsverzeichnis

Art. 17 · Definition angemessene Erweiterung in der Arbeitszone

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 13 · Original-PDF

Als angemessene Erweiterung im Sinne von § 178 PBG, Art. 15 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 3 gelten einmalige Nutzungserweiterungen, die gegenüber der bestehenden Nutzung von untergeordneter Bedeutung sind und die, unter Berücksichtigung der bisherigen und erweiterten Nutzung, nicht zu einem Verkehrsaufkommen führen, das 15 Fahrten DTV pro 100 m2 realisierte Nutzfläche übersteigt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.