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Art. 44 · Für einen Neubau muss lediglich der vorgeschriebene Grenzabstand, nicht aber …

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 21 · Original-PDF

der Ge­ Gebäudeabstand gegenüber bestehenden Bauten bäudeabstand zu einem vor dem 20.10.1987 erstellten Nachbargebäude eingehalten werden, wenn die architektonischen, die gesundheits-, feuer- und sicherheitspolizeili­ chen Anforderungen gewahrt bleiben. Bauvorschriften 6 Baureife, Erschliessung, Bauvorgang 6.1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.