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Art. 43 · Für alle Zonen, deren Vorschriften keine abweichende Regelung vorsehen, gilt …

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 21 · Original-PDF

eine ma­ Verkaufsnutzungen ximal zulässige Verkaufsfläche von 500 m^ pro Verkaufsgeschäft. 5.2 Abstände

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.