Art. 60 · A141 Gegenüber nachbarlichem Grund, Vereinbarungen
BZO Baureglement Jegenstorf · S. 61 · Original-PDF
60 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) Grundeigentümer können Abweichungen von den reglementarischen Grenzabständen (Art. 212 Abs. 1 GBR) vereinbaren. Der Gebäudeabstand muss trotzdem eingehalten werden. Bei einem vereinbarten Näherbau muss der belastete Nachbar einen um maximal 25 % reduzierten Gebäudeabstand einhalten (Anhang A 144 Abs. 4 GBR). Unter Umständen muss er um den reduzierten Gebäudeabstand einhalten zu können, um das fehlende Mass des Gebäudeabstandes weiter von seiner Grenze abrücken. Der Zusammenbau an der Grenze bleibt vorbehalten. Vgl. Art. 213 Abs. 3 und Anhang A 123 GBR. A14 Bauabstände rungen A142 Kleiner Grenzabstand A141 Gegenüber nachbarlichem Grund, Vereinba-
1Benachbarte Grundeigentümer können die von Bauten gegenüber ihrem Grund einzuhaltenden Abstände untereinander in schriftlicher Form regeln.
2Sie können insbesondere den Bau an der Grenze und
–innerhalb der zulässigen Gebäudelänge – den Zusammenbau an der Grenze gestatten.
1Der kleine Grenzabstand (kGA) wird rechtwinklig zur projizierten Fassadenlinie Parzellengrenze gemessen.
2Er wird auf den Schmalseiten und der beschatteten Längsseite des Gebäudes gemessen.
3Vorspringende Gebäudeteile bleiben unberücksichtigt. Einwohnergemeinde Jegenstorf
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.