Art. 61 · Detailplanpflicht
BZO Baureglement Jegenstorf · S. 62 · Original-PDF
61 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) A143 Grosser Grenzabstand
1Der grosse Grenzabstand (gGA) wird rechtwinklig zur projizierten Fassadenlinie Parzellengrenze der besonnten Längsseite des Gebäudes gemessen.
2Ist die besonnte Längsseite nicht eindeutig bestimmbar (keine Seite mehr als 10 % länger oder bei OstWest-Orientierung der Längsseite), bestimmt der Baugesuchsteller auf welcher Fassade, die Nordfassade ausgenommen, der grosse Grenzabstand gemessen wird.
3Vorspringende Gebäudeteile bleiben unberücksichtigt. A144 Gebäudeabstand
1Der Gebäudeabstand ist die kürzeste Entfernung zwischen den projizierten Fassadenlinien zweier Gebäude.
2Der Gebäudeabstand entspricht wenigstens der Summe der Grenzabstände, Absätze 3 und 4 bleiben vorbehalten. Einwohnergemeinde Jegenstorf
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.