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Art. 6 · STRAF3 UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

BZO Baureglement Ittigen · S. 21 · Original-PDF

6

Spielplätze

3 eingeschossige, dem Zweck der Anlage dienende Bauten 3 baupolizeiliche Masse für eingeschossige Anund Nebenbauten Kleinbauten

ZöN 6

3Verbesserung der Verkehrserschliessung: Erschliessung ab der Tiefenaustrasse und dem Kreisel Tiefenaustrasse/Worblaufenstrasse

3Aufwertung der Perronzugänge

S. auch Richtplan, Koordinationsblätter Nr. V 01 Netze öffentlicher Verkehr / MIV / Fussgänger / Radfahrer und Nr. V 02 Parkierung.

Lärmempfindlichkeitsstufe 6

3Beibehaltung der bestehenden Einstellhallenplätze, welche dem Dienstleistungsgebäude «Lindenpark» zugeteilt sind

3PP-Angebot und Anlieferung, ev. zusätzliches PPAngebot für die Aufstockung Metrohochhaus in

3Beibehaltung der bestehenden Einstellhallenplätze, welche dem Dienstleistungsgebäude «Lindenpark» zugeteilt sind

3PP-Angebot und Anlieferung, ev. zusätzliches PPAngebot für die Aufstockung Metrohochhaus in Erweiterung der bestehenden Einstellhalle mit gemeinsamer Erschliessung über die bestehende Ein- und Ausfahrt oder in eigenständiger Halle mit unabhängiger Erschliessung ab Fischrainweg

3Erstellung oberirdischer Parkplätze Kiss & Ride im Zusammenhang mit der Platzgestaltung

Siehe auch Richtplan, Koordinationsblätter Nr. V 01 Netze öffentlicher Verkehr / MIV / Fussgänger / Radfahrer und Nr. V 02 Parkierung.

Lärmempfindlichkeitsstufe Lärmempfindlichkeitsstufe 6 Die Erschliessung ist im qualifizierten Verfahren gemäss Art. 311 Abs. 2 zu ermitteln.

Dabei ist auch die Erschliessung des südlichen Gewerbeareals (HammerWerk) im Uferschutzgebiet zu überprüfen.

Lärmempfindlichkeitsstufe 6 Erschliessung über die bestehende Erschliessungsstrasse Ey und das Areal der bestehenden Fernbetriebszentrale Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 37

Kapitel Art./Abs.

Normativer Inhalt

Kommentar/Hinweis

Lärmempfindlichkeitsstufe 6

3Erschliessung durch den motorisierten Individualverkehr ausschliesslich ab der Papiermühlestrasse über die Mühlestrasse 3 durchgehender Uferweg für den Langsamverkehr entlang der Worble

Lärmempfindlichkeitsstufe 6 Erschliessung und gemeinschaftliche Parkierung ab bestehender Zufahrtsstrasse

Lärmempfindlichkeitsstufe 6

3Teilgebiet entlang Grauholzstrasse: MIV-Erschliessung teilweise über den Haldenweg und teilweise ab der Grauholzstrasse

Richtplan: Teilgebiet 3.1. Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 42

Kapitel Art./Abs.

Normativer Inhalt

Kommentar/Hinweis

3Teilgebiet entlang Schulweg: MIV-Erschliessung ab Schulweg resp. ab gemeinsamer Einstellhalle mit Teilgebiet NO Knoten Worblentalstr./ Grauholzstr.

Richtplan: Teilgebiet 3.3.

3Teilgebiete NW und SW Knoten Worblentalstr./ Grauholzstr.: MIV-Erschliessung ab der Worblentalstrasse (Einstellhallen)

Richtplan: Teilgebiete 4.1 und 10.1.

3Teilgebiete NO Knoten Worblentalstr./ Grauholzsstr. und Worblentalstrasse: MIV-Eschliessung ab Worblentalstrasse (Einstellhalle und oberirdische Abstellplätze) und ab Schulweg (oberirdische Abstellplätze)

Richtplan: Teilgebiete 4.2 und 4.3.

3Verbesserung des Aufgangs zum Rain für zu Fuss gehende

3Verlegung des Schulwegs nach N

3Erschliessung der Gartenstrasse ab der Papiermühlestrasse

Lärmempfindlichkeitsstufe 6 Erschliessung und gemeinschaftliche Parkierung ab Mühlestrasse oder bestehender Zufahrt südwestlich davon

Lärmempfindlichkeitsstufe 6 Erschliessung und gemeinschaftliche Parkierung ab Worblentalstrasse Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 45

Kapitel Art./Abs.

Normativer Inhalt

Kommentar/Hinweis

Lärmempfindlichkeitsstufe 6 Erschliessung und gemeinschaftliche Parkierung ab Schulmattstrasse Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 46

Kapitel Art./Abs.

Normativer Inhalt

Kommentar/Hinweis

Lärmempfindlichkeitsstufe 6

3Erschliessung für den privaten Motorfahrzeugverkehr vorwiegend über die Schermenwaldstrasse

3Verkehrsberuhigte Gestaltung der Erschliessungsstrassen innerhalb der Zone

3Wegverbindung zwischen Buchenweg und Obereyfeldweg

S. UeO Nr. 320.3.

Lärmempfindlichkeitsstufe 6 Erschliessung und gemeinschaftliche unterirdische Parkierung ab der zwischen Ittigen- und Beundenstrasse umgestalteten Asylstrasse

Lärmempfindlichkeitsstufe 6

3Erschliessung und gemeinschaftliche Parkierung vorwiegend ab der Hausmattstrasse und/oder der Sonnenblickstrasse, die Erschliessung des Bauernhauses ab dem Niesenweg

3Fuss- und Radwegverbindungen zwischen Niesenweg und Hausmattstrasse bzw. Sonnenblickstrasse

Lärmempfindlichkeitsstufe 6

3Motorfahrzeugerschliessung für die Gäste ausschliesslich über die Autobahn

3Zu- und Wegfahrt über die Gemeindestrassen nur für Berechtigte wie Anlieferung, öffentliche Dienste, Notfahrzeuge und Personal

3Anordnung der erforderlichen Fahrzeug-Abstellplätze ober- und/oder unterirdisch

Lärmempfindlichkeitsstufe 6 Erschliessung fällt zusammen mit der Erschliessung des bestehenden Landwirtschaftsbetriebs.

Lärmempfindlichkeitsstufe 6 Technische Aufbauten und Installationen dürfen Flach- oder Attikadächer um das technisch bedingte Minimum, maximal jedoch um 1.50 m überragen.

Z.B. Kamine, Liftschächte, Lüftungs- oder Energiegewinnungsanlagen. Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 63

Kapitel Art./Abs.

Normativer Inhalt

Kommentar/Hinweis

Aussenraumgestaltung

415 1 Die Gestaltung der privaten Aussenräume 3 insbesondere der öffentlich erlebbaren die dem öffentlichen Raum zugewandten und wahrnehmbaren Bereiche und Elemente wie Einfriedungen, Böschungen, Stützmauern, Vorgärten, Vorplätze und Hauszugänge 3 hat sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassen-, Quartier- oder Ortsbild prägen sowie zur qualitativen Aufwertung der Strassenräume und Quartiere beizutragen.

Im weitgehend unüberbauten Gebiet sind es die «ortsüblichen», im weitgehend überbauten Gebiet die «vorherrschenden» Merkmale, welche das Orts-, Quartier- oder Strassenbild prägen.

Dazu gehören u.a. 3 der intakte Vorgartenbereich mit durchgehenden Einfriedungen, 3 die Durchgrünung mit standortgerechten Sträuchern und Bäumen, 3 die Bauerngärten und Obstbaumgärten im Ortsbilderhaltungsgebiet. S. auch Art. 531 ökologischer Ausgleich im Siedlungsgebiet.

Vorbehalten bleibt die Gewährung eines grösseren Gestaltungsspielraums gemäss Art. 417 BR. sondere der öffentlich erlebbaren die dem öffentlichen Raum zugewandten und wahrnehmbaren Bereiche und Elemente wie , Böschungen, Stützmauern, Quartier- oder Ortsbild prägen sowie zur qualitativen Aufwertung der Strassenräume und Quartiere beizutragen. 6 In den im Zonenplan bezeichneten dicht überbauten Gebieten können Ausnahmen für zonenkonforme Bauten und Anlagen bewilligt werden, soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.

Vgl. Art. 41c GschV und Art. 5b Abs. 2 WBG. Das TBA legt den nötigen Gewässerraum für den Hochwasserschutz im Baubewilligungsverfahren fest. Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 83

Kapitel Art./Abs.

Normativer Inhalt

Kommentar/Hinweis

Neophyten und Neozoen

527 1 Pflanzen, die krankheitsbedingt gesundheitsgefährdend wirken oder die die biologische Vielfalt bedrohen, dürfen nicht freigesetzt werden bzw. sind zu entfernen Gebietsfremde Pflanzen und Tiere (Neophyten und Neozoen), welche Krankheiten übertragen, die Gesundheit gefährden oder die biologische Vielfalt bedrohen können, dürfen nicht freigesetzt werden. Bereits bestehende Vorkommen sind aus den betroffenen Gebieten zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.

Art. 29 a Umweltschutzgesetz ( USG) und die Freisetzungsverordnung (FrSV) sind anwendbar. 6

STRAF3 UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Widerhandlungen

601 1 Widerhandlungen gegen die baurechtliche Grundordnung, gegen die übrigen Gemeindebauvorschriften und die gestützt darauf erlassenen Verfügungen, werden nach den Strafbestimmungen der Baugesetzgebung geahndet.

Art. 50 BauG. 6

Ausserhalb der zulässigen Begrenzung sind nur Sichtschutzwände sowie 3 bei einem auf zwei gegenüberliegenden Längsseiten zurückversetzten Attikageschoss 3 auch Treppenhäuser und/oder Liftschächte zugelassen. 6

3Abstellplätze für den motorisierten Verkehr in Einstellhallen, die ab der Worblentalstrasse erschlossen sind

3Abstellplätze für den motorisierten Verkehr in Einstellhallen, die ab der Worblentalstrasse erschlossen sind

Lärmempfindlichkeitsstufe 6

3Beibehaltung Ersatz der bestehenden Einstellhallenplätze, welche dem Dienstleistungsgebäude «Lindenpark» zugeteilt sind

3Organisation der zusätzlichen Abstellplätze für Motorfahrzeuge und für Velos in Einstellhallen mit Erschliessung ab der Worblaufenstrasse

3Anlieferung über den Bahnhofplatz Mitte (M2) und ab der Worblaufenstrasse durch die Einstellhalle

3PP-Angebot und Anlieferung, ev. zusätzliches PPAngebot für die Aufstockung Metrohochhaus in

Vgl. auch Richtplan ESP-Ittigen Worblaufen (Koordinationsblätter Nr. V 01 Netz öffentlicher Verkehr / MIV / Fussverkehr / Radverkehr und Nr. V 02 Parkierung).

Erweiterung der bestehenden Einstellhalle mit gemeinsamer Erschliessung über die bestehende Einund Ausfahrt oder in eigenständiger Halle mit unabhängiger Erschliessung ab Fischrainweg

3Erstellung oberirdischer Parkplätze Kiss & Ride im Zusammenhang mit der Platzgestaltung

Lärmempfindlichkeitsstufe 6 Die Erschliessung ist im qualitätssichernden qualifizierten Verfahren gemäss Art. 311 Abs. 2 zu ermitteln.

Dabei ist auch die Erschliessung des südlichen Gewerbeareals (Hammer-Werk) im Uferschutzgebiet zu überprüfen.

Lärmempfindlichkeitsstufe 6

3Abstellplätze für den motorisierten Verkehr in Einstellhallen und oberirdischen Parkplätzen, die ab der Jurastrasse erschlossen sind

3Bandbereite Abstellplätze für Motorfahrzeuge für die Wohnnutzung: 0.5 bis 1.0 Abstellplätze pro Wohnung

3Abstellplätze für den motorisierten Verkehr in Einstellhallen und oberirdischen Parkplätzen, die ab der Jurastrasse erschlossen sind

3Bandbereite Abstellplätze für Motorfahrzeuge für die Wohnnutzung: 0.5 bis 1.0 Abstellplätze pro Wohnung

Lärmempfindlichkeitsstufe

3Sektoren 1 und 4: ES II

3Sektoren 2 und 3: ES III 6

3Erschliessung für den privaten Motorfahrzeugverkehr vorwiegend über die Schermenwaldstrasse

3Verkehrsberuhigte Gestaltung der Erschliessungsstrassen innerhalb der Zone

3Wegverbindung zwischen Buchenweg und Obereyfeldweg

S. UeO Nr. 320.3.

Lärmempfindlichkeitsstufe 6

GENEHMIGUNGSVERMERKE 1. Auflage Mitwirkung vom 30.03.2023 bis 01.05.2023 vom 11.06.2024 vom 28.08.2024 vom 28.08.2024 vom 29.08.2024 bis 27.09.2024 --

Gebäudehöhe GH Fassadenhöhe traufseitig
(Fh tr)gegenüber Zonengrenze max.12.0 12.5
AZ 0.75 Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo)
max. 0.83

Tabelle von S. 39 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.