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Art. 6.3.3 · In den Industriezonen I 5.0 sowie in den Industriezonen I 8.0 Vogelsang und …
BZO Illnau-Effretikon · S. 17 · Original-PDF
6.3.3 In den Industriezonen I 5.0 sowie in den Industriezonen I 8.0 Vogelsang und Langhag dürfen Läden für Güter des täglichen Bedarfs eine Verkaufsfläche von höchstens 300 m2 aufweisen. In der Industriezone I 8.0 Riet sind Läden für Güter des täglichen Bedarfs nicht zulässig.1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.