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Art. 6.3.4 · In den Industriezonen I 5.0 und I 8.0 sind Einkaufszentren und Grosszentren …
BZO Illnau-Effretikon · S. 17 · Original-PDF
6.3.4 In den Industriezonen I 5.0 und I 8.0 sind Einkaufszentren und Grosszentren unzulässig.
1Die Bestimmungen in Ziffer 6.3.1 (Zulässigkeit von Handels- und Dienstleistungsnutzungen) und Ziffer 6.3.3 (Zulässigkeit von Läden für Güter des täglichen Bedarfs bis 300 m2) wurden für die Industriezone I 5.0 Mülau vom Kanton mit Verfügung vom 12. Juli 2023 nicht genehmigt und sind dementsprechend in diesem Gebiet nicht rechtskräftig.
17 / 28 BAU- UND ZONENORDNUNG – STAND: 14. NOVEMBER 2024
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.