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Art. 6.3.2 · In den Industriezonen I 5.0 in Illnau, Oberkempttal und Mülau sind höchstens …

BZO Illnau-Effretikon · S. 17 · Original-PDF

6.3.2 In den Industriezonen I 5.0 in Illnau, Oberkempttal und Mülau sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig. In der Industriezone I 5.0 in Neumüli und in der Industriezone I 8.0 sind auch stark störende Betriebe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.