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Art. 75s · Verfahren erteilt

BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 30 · Original-PDF

. Für geringfügige Bauvorhaben genügt die Meldepflicht.

3Weder melde- noch bewilligungspflichtig sind:

a)Bauten und Anlagen, die nach der eidgenössischen Gesetzgebung nicht der kantonalen und kommunalen Bauhoheit unterliegen;

b)Bauten und Anlagen, für deren Erstellung und Änderung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.