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Art. 73 · Mit lnkrafttreten dieses Reglements werden

BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 18 · Original-PDF

men von den Bau- und Zonenvorschriften des Kantons und der Gemeinde bewilligen, wenn besondere Verhältnisse vorliegen und die Ausnahmebewilligung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist und keine wesentlichen Nachbarinteressen verletzt werden. G. Ausnahmen und bestehende Bauten Art. 73 Mit lnkrafttreten dieses Reglements werden:

–der Landwirtschaftszonenplan, RRB Nr. 982 vom 15. Juni 1993 aufgehoben;

–das Baureglement, RRB Nr. 982 vom 15. Juni 1993 ergänzt. 36

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.