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Art. 78 · öffentlich auf

BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 32 · Original-PDF

ein Baugespann zu erstellen, das die künftige Gestalt und räumliche Ausdehnung der Bauten oder Anlage sowie die Terrainveränderungen aufzeigt.

3Das Baugespann muss bis zur rechtskräftigen Erledigung des Baugesuchs stehen gelassen werden. Wenn es der Stand des Verfahrens erlaubt, kann der Gemeinderat eine vorzeitige Beseitigung gestatten. Der Gemeinderat legt das Baugesuch während 20 Tagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.