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Art. 30 · Grenzabstände
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 14 · Original-PDF
14 Mass \\Rkserverül\Compony\RP\380 lllgau\01 OP\ßaureglemeni\Bavreg!emenl Genehmlgungsexemp!ar.doc Dachvorsprünge dürfen den vorgeschriebenen Grenzabstand auf der ganzen Fassadenlänge und Balkone auf einer Länge von maximal zwei Dritteln der Fassadenlänge überschreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.